Was verstehen wir unter: Grenzverletzungen – Übergriffen – emotionalem Missbrauch – sexualisierter Gewalt
Grenzverletzungen sind ein unabsichtliches Überschreiten der persönlichen psychischen oder körperlichen
Grenze einer anderen Person. Sie geschehen meist aus Unachtsamkeit oder Unwissenheit. Grenzverletzungen
sind grundsätzlich korrigierbar (etwa durch eine Entschuldigung). Maßstab der Bewertung eines
Verhaltens als grenzverletzend sind nicht nur objektive Faktoren, sondern ebenso das jeweils subjektive
Erleben. Es ist wichtig, Grenzverletzungen zu benennen, das Verhalten zu korrigieren und eine Entschuldigung
auszusprechen, damit in der Einrichtung keine „Kultur“ der Grenzverletzung entsteht.
Übergriffe sind bewusste körperliche oder psychische Grenzüberschreitungen. Sie resultieren oft aus persönlichen
und/oder fachlichen Defiziten und reichen von Belästigungen bis hin zu strafrechtlich relevanten
Gewalttaten, z.B. Verängstigungen, Drohungen, Beschimpfungen, Schläge, Festhalten, Stalking usw.
Emotionaler Missbrauch beginnt, wenn Berater*innen die Beziehung zu Ratsuchenden benutzen, um ihre
persönlichen, sexuellen, wirtschaftlichen, sozialen o.ä. Interessen oder Bedürfnisse zu befriedigen. Die
Befriedigung solcher Interessen oder Bedürfnisse ist auch dann missbräuchlich, wenn dies unbewusst
geschieht oder von Ratsuchenden gewünscht wird. Dazu zählen weiterhin Versuche der Berater*innen,
die Kooperationsbereitschaft der Ratsuchenden zu beeinflussen, indem Berater*innen z. B: androhen, die
Beratung zu beenden, die Kommunikation zu verweigern oder maßlose Schwarzmalerei üben, wenn der
Ratsuchende überlegt, die Beratung zu beenden (Nötigung). Ferner zählen dazu finanzielle Vorteilsnahme,
weltanschauliche, politische und religiöse Einflussnahme sowie sexuelle Angebote, Kontakte oder Beziehungen.
Solche Handlungen können Ratsuchenden Schaden zufügen und stellen schwere Verstöße gegen
professionelle Standards dar.
Sexualisierte Gewalt – oft als sexueller Missbrauch bezeichnet – ist gegeben, wenn eine andere Person
ohne ihre Zustimmung als Objekt zur eigenen sexuellen Befriedigung und/oder zur Befriedigung von
Machtbedürfnissen benutzt wird. Sexualisierte Gewalt findet meist in vertrauensvollen Beziehungen und
fernab der Öffentlichkeit statt. Sie beginnt mit der Verwendung sexualisierter Sprache, setzt sich fort in
Berührungen ohne Einverständnis und geht bis hin zur Vergewaltigung.
Strafrechtlich relevante sexuelle Handlungen – die verschiedenen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
sind im Strafgesetzbuch benannt.